}-Vor der Zuchtzulassung wird in der Zuchtstätte eine Zuchtstättenerstbesichtigung durch die Zuchtwarte vorgenommen. Erst dann darf gezüchtet werden.

}-Körschein der Hündin und des Deckrüden müssen vorliegen.

}-Die Deckbescheinigung muss vorliegen.

}-Eine medizinische Untersuchung der Mutterhündin und der Welpen muss vorliegen. (Impfpass, Entwurmung, Erstuntersuchung durch den Tierarzt)

}-Gewichtstabellen der Welpen und das Tagebuch der Mutterhündin müssen vorliegen.

}-Die Endabnahme durch den zuständigen Zuchtwart muss schriftlich vorliegen, oder Sie sind bei der Endabnahme dabei.