}-Vor der Zuchtzulassung
wird in der Zuchtstätte eine Zuchtstättenerstbesichtigung durch die Zuchtwarte vorgenommen. Erst dann darf
gezüchtet werden.
}-Körschein der Hündin
und des Deckrüden müssen vorliegen.
}-Die Deckbescheinigung
muss vorliegen.
}-Eine medizinische
Untersuchung der Mutterhündin und der Welpen muss vorliegen. (Impfpass, Entwurmung, Erstuntersuchung durch
den Tierarzt)
}-Gewichtstabellen der
Welpen und das Tagebuch der Mutterhündin müssen vorliegen.
}-Die Endabnahme durch
den zuständigen Zuchtwart muss schriftlich vorliegen, oder Sie sind bei der Endabnahme
dabei.